Explosionsschutzverordnung
Die Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung - 11. ProdSV) setzt die EG-Richtlinie 94/9/EG in nationales Recht um. Sie regelt die Bereitstellung von neuen Geräten und Schutzsystemen auf dem Markt, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind.
Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Regelungen dieser Verordnung entsprechen. Der Anwendungsbereich umfasst auch Komponenten, die in Geräte und Schutzsysteme eingebaut werden sollen sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen. Die Verordnung sieht u. a. die CE-Kennzeichnung sowie eine besondere Ex-Kennzeichnung vor, mit welcher der Hersteller die Übereinstimmung mit allen Anforderungen der Verordnung bestätigt.
