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Grundlegende Beschaffenheitsanforderungen

Damit elektrische Produkte in Verkehr gebracht werden können, müssen sie bestimmten Qualitätsanforderungen entsprechen. Wichtigstes Kriterium dabei ist die Sicherheit des Produkts. Von elektrischen Produkten dürfen bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder bei vorhersehbarer Fehlanwendung keine Gefahren ausgehen, die die Sicherheit und Gesundheit von Menschen sowie von sonstigen Rechtsgütern (z. B. Nutztiere, Sachwerte) gefährden.

Die Beschaffenheitsanforderungen an elektrische Produkte sind in mehreren Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Für einzelne Produktgruppen (z. B. Medizinprodukte, Energieanlagen) gibt es eigene Gesetze, die die Beschaffenheitsanforderungen für diese Produktgruppe bestimmen. Die Beschaffenheitsanforderungen an die meisten Produktgruppen sind im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zusammengefasst. Außerdem gibt es eine Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen, die zusätzliche Anforderungen an die elektrischen Produkte stellen (z. B. ElektroG; EMVG; EnVKV; 32. BlmSchV, EBPG).

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