9. ProdSV (Maschinenverordnung) und elektrische Produkte

Sind elektrische Produkte gleichzeitig Maschinen, kommen grundsätzlich auch zwei Richtlinien infrage. Welche tatsächlich zur Anwendung kommt, ist klar geregelt.

Viele elektrische Produkte sind gleichzeitig Maschinen im Sinne der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. der 9. ProdSV, die diese Richtlinie in das deutsche Recht umsetzt. Historisch bedingt ordnete man aber in der Vergangenheit viele solcher Maschinen der Niederspannungsrichtlinie zu. Die Abgrenzung der Anwendungsbereiche der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (2006/95/EG) und der alten Maschinenrichtlinie erfolgte nach dem Gefährdungsprinzip in der Maschinenrichtlinie (98/37/EG Artikel 1, Abs. 5).

Gingen von einer Maschine hauptsächlich Gefahren aufgrund von Elektrizität aus, fiel sie ausschließlich in den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie. Diese Herangehensweise führte bei den Anwendern zu Unsicherheiten, die sich auch mit den im Leitfaden zur Niederspannungsrichtlinie gegebenen Erklärungen nicht vollständig beseitigen ließen.

Neue Maschinenrichtlinie schließt bestimmte elektrische Produkte aus

In der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – sie gilt seit dem 29. Dezember 2009 – erfolgt die Abgrenzung, indem bestimmte Gruppen elektrischer Produkte aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen sind.
Im Artikel 1 Abs. 2 sind folgende elektrische Produkte ausgenommen:

k) elektrische und elektronische Erzeugnisse folgender Arten, soweit sie unter die Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen fallen:

  • für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte,
  • Audio- und Videogeräte,
  • informationstechnische Geräte,
  • gewöhnliche Büromaschinen,
  • Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte,
  • Elektromotoren;

l) die folgenden Arten von elektrischen Hochspannungsausrüstungen:

  • Schalt- und Steuergeräte,
  • Transformatoren.

Der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie (Guide to application of Directive 2006/42/EG - 1st Edition, December 2009) enthält in §§ 63 - 70 die Erklärungen zu den oben genannten Produktgruppen.

Besonders für die elektrischen Produkte, die in der Normenreihe DIN EN 60335: "Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke" behandelt werden, sind die Ausführungen des Leitfadens (§ 63) sehr wichtig.

Unterschiede zwischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten

Bei Haushaltsgeräten, die sowohl als Arbeitsmittel (gewerblich) als auch als Verbraucherprodukt (in Haushalten) eingesetzt werden können, sogenannte Migrationsprodukte, entscheidet der Hersteller, welche Richtlinie zur Anwendung kommt.
Gibt der Hersteller in der Betriebsanleitung oder in der Konformitätserklärung an, dass das Gerät für den Hausgebrauch bestimmt ist, wird dieses Gerät der Niederspannungsrichtlinie zugeordnet. Das bedeutet, dass das Gerät die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Niederspannungsrichtlinie erfüllen muss. Außerdem gilt es, das Konformitätsbewertungsverfahren nach den Vorschriften der Niederspannungsrichtlinie durchzuführen. Bestimmt der Hersteller das Gerät für gewerbliche Anwendung, ist die Maschinenrichtlinie anzuwenden.
Sowohl die Niederspannungsrichtlinie als auch die Maschinenrichtlinie behandeln vollständig alle Gefährdungen, die von einem elektrischen Produkt ausgehen, das gleichzeitig eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie ist. Deshalb darf in der Konformitätserklärung entweder nur die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU oder die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufgeführt werden.

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