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060/10 vom 25. August 2010

Nützliche Antworten zu REACH und CLP

Neuer Service des REACH-CLP Helpdesks der BAuA

Das Informationsangebot zum europäischen Chemikalienrecht auf der Internetseite des REACH-CLP Helpdesks wird durch die Veröffentlichung aktueller FAQs (häufig gestellte Fragen) umfassend erweitert. Insbesondere zur CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP = Classification, Labelling and Packaging) kann eine Vielzahl neuer Antworten auf häufig gestellte Fragen in deutscher Sprache unter www.reach-clp-helpdesk.de abgerufen werden. 

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Website der nationalen Auskunftsstelle eingerichtet, um Unternehmen betroffener Branchen detaillierte Informationen zu Themen der REACH- und CLP-Verordnung anbieten zu können. Einige wichtige Fristen laufen zum 1. Dezember 2010 ab. Insbesondere die Registrierung von Stoffen und die Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Auch die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung nach der CLP-Verordnung wirft noch Fragen auf. Mit den FAQs können sich Betroffene gezielt informieren - rund um die Uhr. Ein umfangreicher Schlagwortkatalog erleichtert die Suche. Sollten Antworten dennoch offen bleiben, helfen Ansprechpartner am Service-Telefon des REACH-CLP Helpdesks unter der Nummer 0231 9071-2971 gerne weiter. 

Die FAQs befinden sich im Bereich "Häufig gestellte Fragen zu REACH und CLP" der Internetseite des REACH-CLP Helpdesk www.reach-clp-helpdesk.de.

Der REACH-CLP Helpdesk ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe. Er wurde bei der BAuA eingerichtet und wird für die Bereitstellung von spezifischen Informationen zu REACH und CLP durch ein Expertennetzwerk verschiedener Bundesbehörden unterstützt.

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Zusatzinformationen

Pressestelle 

So erreichen Sie uns:

Jörg Feldmann
Pressereferent
Tel. 0231 9071-2330
Fax 0231 9071-2362


Kathrin Wißmach
Stellvertretende Pressereferentin
Tel. 0231 9071-2709


Markus Schulte
Leiter Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsmanagement
Tel. 0231 9071-2068