056/10 vom 13. August 2010
Unternehmen können Chemikalien online melden
Service des REACH-CLP Helpdesks der BAuA
Deutsche Unternehmen können ihrer in der CLP-Verordnung stehenden Pflicht, Stoffe in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis zu melden, jetzt mit einem Online-Formular nachkommen. Die CLP-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe gilt seit 2009. Fragen dazu beantwortet der REACH-CLP Helpdesk, die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe. Er wurde bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingerichtet und wird für die Bereitstellung von Informationen zu REACH und CLP durch ein Expertennetzwerk verschiedener Bundesbehörden unterstützt.
Auf der Website der nationalen Auskunftsstelle www.reach-clp-helpdesk.de finden Unternehmer neben Informationen zur Erstellung ihrer Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldung auch den Link zur Online-Meldung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Auch können häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Meldung und die Antworten des Helpdesks und der ECHA zu den Themen in deutscher Sprache im Bereich "Häufig gestellte Fragen zu REACH und CLP" unter dem Abschnitt "CLP-Verordnung" abgerufen werden.
Online-Meldung:
http://www.reach-clp-helpdesk.de/de/Themen/Einstufungs-und-Kennzeichnungsverzeichnis/EuK_Meldung/EuK-Meldung.html
Häufig gestellten Fragen zu CLP:
www.reach-clp-helpdesk.de/de/FAQ/FAQ-CLP.html
Hintergrund
Nach der CLP-Verordnung (CLP für Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) müssen chemische Stoffe ab dem 1. Dezember 2010 an die ECHA gemeldet werden. Ziel der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes für chemische Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse zu gewährleisten.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
