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Quantitative Verfahren der Verhältnisprävention

Die Unterteilung der quantitativen Verfahren zur Verhältnisprävention basiert auf DIN 10075-Teil 3.

Orientierende Verfahren sind in der Regel Check- oder Prüflisten. Sie haben 10 bis max. 30 Merkmale. Die Beantwortung erfolgt mit ja/nein oder trifft zu/trifft nicht zu. Orientierende Verfahren sind sehr grob und bieten die Möglichkeit einer flächendeckenden Erfassung psychischer Belastung im Betrieb. Die abzuleitenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind so grob, wie die Instrumente selbst.

Screeningverfahren haben wesentlich mehr Merkmale und werden mit 3 bis 7 Stufen beantwortet. Screeningverfahren bieten ein differenziertes Bild über die Arbeitssituation. Die Vor- und Nachbereitungen für ihren Einsatz im Betrieb sind umfangreicher.

Expertenverfahren unterscheiden sich nicht durch die Merkmalsanzahl, sondern durch Rangreihenfolgen bei der Beantwortung der Merkmale. Für die Beantwortung ist fachliche Expertise erforderlich, die sich die Experten im Studium o.ä. angeeignet haben. Ihr Einsatz wird empfohlen, wenn spezifische Fragestellungen zu beantworten sind, die die Ableitung von gezielten Maßnahmen des Arbeitsschutzes ermöglichen.