Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nach der Neukonzeption
Seit Januar 2001 wird die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nach der Neukonzeption durchgeführt. Neben der praxisorientierten Vermittlung zeitgemäßer Arbeitsschutzinhalte ist die Ausbildung u. a. dadurch gekennzeichnet, dass sie in Präsenz- und Selbstlernphasen aufgeteilt ist.
Die Rahmenbedingungen, Inhalte und Struktur der Neukonzeption der Ausbildung sind in einem Kompendium zusammengefasst. Das Kompendium kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden. Sonderheiten für den Bereich der Hochschulen sind der Schrift "Die Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen" zu entnehmen.
Insgesamt gibt es für die Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit neben staatlichen Stellen (wie z. B. Hochschulen) und berufsgenossenschaftlichen Stellen sowie dem Bundesverband der Unfallkassen, die keiner Anerkennung bedürfen, eine Reihe weiterer staatlich anerkannter Bildungsträger in Deutschland, die die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nach der Neukonzeption des Ausbildungsganges anbieten. Zuständig für deren Anerkennung sind die obersten Arbeitsschutzbehörden der jeweiligen Bundesländer.
Der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) führt eine gleichwertige Ausbildung in Form des Fernlehrganges mit 11 Präsenztagen durch. Informationen hierzu sind in zwei Broschüren GUV 80.0 "Die Fachkraft für Arbeitssicherheit - Zeitgemäßer Arbeitsschutz", GUV 80.2 "Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit beim Bundesverband der Unfallkassen" und einem Faltblatt GUV 80.1 "Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit" enthalten.
Über Termine der Ausbildung, Kosten, Ablauf und Inhalt der Lehrgänge informiert Sie der jeweilige Bildungsträger.
