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Zugelassene Überwachungsstellen nach GPSG und BetrSichV

Bekanntmachung des BMAS vom 5. Dezember 2006 - IIIb3-35306-6 (BAnz. Nr. 8 S. 399), zuletzt aktualisiert durch Bekanntmachung der BAuA im Auftrag des BMAS vom 1. Juli 2010 - IIIb3-35306-6 (BAnz. Nr. 105 S. 2464)

Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind gemäß § 17 Abs. 5 Satz 1 und 3 GPSG in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von den zuständigen Landesbehörden die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Prüfstellen für die jeweils in der Tabelle genannten Aufgabenbereiche benannt worden. Diese Prüfstellen werden hiermit nach § 17 Abs. 5 Satz 1 GPSG als zugelassene Überwachungsstellen bekannt gemacht.

Downloads

Die Tabellen enthalten die aktualisierte Fassung der Bekanntmachung mit den Ergänzungen vom 1. Juli 2010 - IIIb3-35306-6 (BAnz. Nr. 105 S. 2464):

Benennung von zugelassenen Überwachungsstellen (PDF-Datei, 161 KB)

Prüfstellen von Unternehmen oder Unternehmensgruppen für die jeweils in der Tabelle genannten Aufgabenbereiche nach § 17 Abs. 5 Satz 3 GPSG:

Benennung von zugelassenen Überwachungsstellen - Prüfstellen von Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen (PDF-Datei, 154 KB)