Zugelassene Überwachungsstellen nach GPSG und BetrSichV
Bekanntmachung des BMAS vom 5. Dezember 2006 - IIIb3-35306-6 (BAnz. Nr. 8 S. 399), zuletzt aktualisiert durch Bekanntmachung der BAuA im Auftrag des BMAS vom 1. Juli 2010 - IIIb3-35306-6 (BAnz. Nr. 105 S. 2464)
Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind gemäß § 17 Abs. 5 Satz 1 und 3 GPSG in Verbindung mit § 21 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von den zuständigen Landesbehörden die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Prüfstellen für die jeweils in der Tabelle genannten Aufgabenbereiche benannt worden. Diese Prüfstellen werden hiermit nach § 17 Abs. 5 Satz 1 GPSG als zugelassene Überwachungsstellen bekannt gemacht.
