Produktmängelstatistiken
Gemäß § 12 Absatz 4 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) gehört es zu den ständigen Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die deutschen Marktüberwachungsbehörden, also die "Gewerbeaufsichtsämter" bei der Entwicklung und Durchführung ihres Überwachungskonzeptes zu unterstützen. Dies geschieht unter anderem auch dadurch, dass die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die von den Ämtern festgestellten und gemeldeten Mängel statistisch auswertet.
Den Kern der von der BAuA mehrfach jährlich vorgelegten Auswertungen bilden vor allem die deutschen Meldungen der Marktaufsichtsbehörden im RAPEX-Schnellinformationssystem über gefährliche technische Produkte der Europäischen Gemeinschaft.
Darüber hinaus wertet die BAuA wöchentlich die in den deutschen Tageszeitungen erscheinenden Meldungen über Vorfälle und Unfälle, die in (ursächlichem) Zusammenhang mit technischen Produkten passiert sind, aus.
Eine dritte Datenquelle sind die Meldungen über tödliche Arbeitsunfälle in Deutschland, die der BAuA vollständig gemeldet werden müssen. Auch in diesem Bereich passieren Unfälle möglicherweise im Zusammenhang mit der Benutzung fehlerhafter oder in Hinblick auf die Nutzergruppe unzureichend gestalteter Produkte.
Während die Auswertungen in der Vergangenheit hauptsächlich für den Dienstgebrauch der zuständigen Behörden erstellt wurden, verbreitet die BAuA diese Informationen inzwischen auch öffentlich im Rahmen ihrer Publikationen.
Aus urheberrechtlichen Gründen können jedoch nicht sämtliche Inhalte auf den Internetseiten veröffentlich werden. Dies gilt insbesondere für die in der Druckversion enthaltene Kopiensammlung von originalen Zeitungsmeldungen. Interessenten hieran können sich jedoch an das Informationszentrum der BAuA wenden und um Zusendung eines gedruckten Exemplars bitten.
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