Entwicklung von Umsetzungshilfen zur Anwendung der neuen Maschinenrichtlinie

  • Projektnummer: F 2243
  • Projektdurchführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Status: Abgeschlossenes Projekt

Projektbeschreibung:

Die neue Maschinenrichtlinie 206/42/EG ist ab dem 29.12.2009 anzuwenden. Es ist zu erwarten, dass mit der Anwendung der neuen Richtlinie der Bedarf nach Informationsmaterial steigt. Deshalb soll eine zielgruppenorientierte Entwicklung von Anwendungshilfen für Markaufsichtsbehörden, Prüfeinrichtungen und KMU des Maschinenbau erfolgen. Diese Hilfsmittel sollen sowohl in Papierform als auch elektronisch verfügbar sein.

Publikationen

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Erscheinungsjahr: 2012

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Fachgruppe 2.6 "Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit"

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