Risikobeurteilung von Produkten - Empfehlungen zur Vorgehensweise, Beurteilungskriterien und Beispiele

  • Projektnummer: F 2216
  • Projektdurchführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  • Status: Abgeschlossenes Projekt

Projektbeschreibung:

In § 12 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) wird die Mitwirkung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) an Risikobeurteilungen von Produkten gesetzlich festgeschrieben.

Im Rahmen des Projektes wird eine Übersicht über vorhandene Methoden und Verfahren zur Risikobeurteilung von Produkten erstellt. Auf dieser Grundlage werden Empfehlungen zur Vorgehensweise, Beurteilungskriterien und Beispiele erarbeitet, die für Risikobeurteilung von Produkten durch die BAuA selbst angewendet werden sollen sowie Marktaufsichtsbehörden und Hersteller unterstützen sollen.

Publikationen

Risikobeurteilung im Maschinenbau

Erscheinungsjahr: 2012

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Fachgruppe 2.6 "Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit"

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Fax: 0231 9071-2070