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Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) - Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide ist DNA (Designated National Authority - benannte nationale Behörde) zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 689/2008.

Die BAuA führt im Rahmen dieses sogenannten PIC-Verfahrens (Prior Informed Consent), sowie des FCKW-Verfahrens nach Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 die entsprechenden Meldeverfahren aus und übernimmt Berichtspflichten gegenüber der EU.

Derartige Aufgaben kommen ihr auch im Rahmen des POP's-Verfahrens (Persistent Organic Pollutants) zu. Die Bundesstelle für Chemikalien nimmt an den Sitzungen des CRCs (Chemical Review Committee) zum Rotterdamer Übereinkommen und an den COPs (Vertragsstaatenkonferenzen - Conference of the Parties) zum Rotterdamer und zum Stockholmer Übereinkommen teil.

Außerdem wirkt die Bundesstelle für Chemikalien mit im SLIC Chemex (Arbeitsgruppe Chemikalienüberwachung des Senior Labour Inspectorates Committee), der Working Party on International Environmental Issues (WIPEI) und im SAICM (Strategic Approach on International Chemicals Management) mit.