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Seminar, S 1/2012

Rechtsfragen des Arbeitsschutzes - Arbeitsschutzrechtliche Pflichten und die Rechtsfolgen ihrer Nichtbeachtung

Termin:
24. September 2012, 09:00 Uhr bis 26. September 2012, 12:30 Uhr
Veranstaltungsort:
Hotel Ibis Dortmund West
Sorbenweg 2, Ecke Brennaborstraße
44149 Dortmund
Inhalt:

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen mit der Rechtssystematik und der Anwendung der einschlägigen Rechtsgrundlagen vertraut gemacht werden. Probleme der Verantwortung und Haftung im Bereich des Arbeitsschutzes sollen an Rechtsfragen, die in der täglichen Praxis auftreten können, erörtert werden. Insbesondere sollen die Folgen von Pflichtverstößen für den einzelnen Mitarbeiter dargelegt werden.

Themen:

  • Grundlagen des Arbeitsschutzrechts
  • Darstellung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und anderer ausgewählter Gesetze, Verordnungen, Vorschriften
  • Grundlegende Arbeitgeberpflichten
  • Delegation von Verantwortung auf Führungskräfte und Dritte
  • Strafrechtliche Folgen von Pflichtverstößen
  • Zivilrechtliche Haftung für Pflichtverstöße
  • Unfallversicherungsrechtliche Folgen von Pflichtverstößen
Teilnahmegebühr:
355,00 EUR inkl. Tagungspauschale und Mittagsimbiss
Veranstalter:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Zielgruppen:
Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gewerbeaufsichtspersonen, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Führungskräfte, Betriebs- und Personalräte
Kontakt (Organisation):
Erhard Kirschke
Tel. 0231 9071-2219
Fax 0231 9071-2363
E-Mail: 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Referent:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Mensler