Seminar, S 1/2012
Rechtsfragen des Arbeitsschutzes - Arbeitsschutzrechtliche Pflichten und die Rechtsfolgen ihrer Nichtbeachtung
- Termin:
-
24. September 2012, 09:00 Uhr
bis
26. September 2012, 12:30 Uhr
- Veranstaltungsort: Hotel Ibis Dortmund West
- Inhalt:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen mit der Rechtssystematik und der Anwendung der einschlägigen Rechtsgrundlagen vertraut gemacht werden. Probleme der Verantwortung und Haftung im Bereich des Arbeitsschutzes sollen an Rechtsfragen, die in der täglichen Praxis auftreten können, erörtert werden. Insbesondere sollen die Folgen von Pflichtverstößen für den einzelnen Mitarbeiter dargelegt werden.
Themen:
- Grundlagen des Arbeitsschutzrechts
- Darstellung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und anderer ausgewählter Gesetze, Verordnungen, Vorschriften
- Grundlegende Arbeitgeberpflichten
- Delegation von Verantwortung auf Führungskräfte und Dritte
- Strafrechtliche Folgen von Pflichtverstößen
- Zivilrechtliche Haftung für Pflichtverstöße
- Unfallversicherungsrechtliche Folgen von Pflichtverstößen
- Teilnahmegebühr:
- 355,00 EUR inkl. Tagungspauschale und Mittagsimbiss
- Veranstalter:
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Zielgruppen:
- Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gewerbeaufsichtspersonen, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Führungskräfte, Betriebs- und Personalräte
- Kontakt (Organisation):
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Erhard Kirschke
Tel. 0231 9071-2219
Fax 0231 9071-2363
E-Mail: seminare@baua.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
- Referent:
- Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Mensler
Sorbenweg 2, Ecke Brennaborstraße
44149 Dortmund
