Symposium
Zulassungsverfahren nach REACH - Ziele des Verfahrens und Sicht von Betroffenen
- Termin:
- 13. September 2012, 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr (ausgebucht)
- Veranstaltungsort: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
- Inhalt:
Das Zulassungsverfahren der REACH-Verordnung hat die sichere Handhabung und - wenn möglich - die Substitution besonders besorgniserregender Stoffe zum Ziel. 2011 sind die ersten Stoffe in REACH-Anhang XIV aufgenommen worden. Sie dürfen daher ab 2014 nur noch mit einer Zulassung verwendet werden. Hersteller und Importeure von zulassungsplichtigen Stoffen, aber auch nachgeschaltete Anwender sollten sich rechtzeitig auf die umfangreichen Verplichtungen einstellen, um das Zulassungsverfahren nach REACH erfolgreich bewältigen zu können.
Mit der Veranstaltung soll ein Signal für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen betroffener Wirtschaft und Behörden gesetzt werden. Zugleich geben Fachexperten aktuelle Informationen zum Ablauf des Verfahrens und zur Antragstellung.
Das Programm der Veranstaltung (PDF-Datei, 679 KB) kann hier heruntergeladen werden.
- Hinweis:
- Aufgrund der großen Nachfrage ist diese Veranstaltung bereits ausgebucht!
- Teilnahmegebühr:
- Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
- Veranstalter:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Kontakt (Organisation):
-
Elke Büdeker
Tel. 0231 9071-2322
Fax 0231 9071-2611
E-Mail: sek4.6@baua.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Presse- und Besucherzentrum
Reichstagufer 14
10117 Berlin
