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Informationsveranstaltung

Sichere Maschinen - Anforderungen beim Inverkehrbringen

Termin:
20. Juni 2012, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Fabricestraße 8 (vormals Proschhübelstraße)
01099 Dresden
Anfahrtsbeschreibung Dresden
Inhalt:

Ausgehend von den anzuwendenden Rechtsgrundlagen und unter Beachtung der Neufassung der europäischen Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) werden die Anforderungen an Maschinen beim Inverkehrbringen vorgestellt und mit Beispielen erläutert. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, in der Praxis aufgetretene Probleme zu diskutieren.

Themen:

  • Rechtsgrundlagen
  • Anwendungsbereich und grundlegende Sicherheitsanforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG im Überblick
  • Abgrenzung zu anderen Richtlinien
  • Herstellerverantwortung bei unvollständigen Maschinen und bei Maschinenanlagen
  • Durchführung der Risikobeurteilung, spezielle Informationen zur Risikobeurteilung von Vibrationen
Hinweis:
Anmeldung unbedingt erforderlich. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Teilnehmer zeitnah eine Einladung für die Veranstaltung.

Für Ihre Teilnahme erhalten Sie einen VDSI-Fortbildungspunkt (Thema "Arbeitsschutz").
Teilnahmegebühr:
Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. 
Veranstalter:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Zielgruppen:
Hersteller, Ämter für Arbeitsschutz, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Unfallversicherungsträger, Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen
Kontakt (fachlich):
Marlies Kittelmann
Tel. 0351 5639-5420
Fax 0351 5639-5210
E-Mail: 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Fabricestraße 8 (vormals Proschhübelstraße)
01099 Dresden
Kontakt (Organisation):
Regina Thorke
Tel. 0351 5639-5464
Fax 0351 5639-5210
E-Mail: 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Fabricestraße 8 (vormals Proschhübelstraße)
01099 Dresden
Referent:
Frau Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann; Herr Dipl.-Ing. Thomas Mössner; BAuA, Dipl.-Ing. Doo-Ung Lee, BAuA
Anmeldefrist:
19.06.2012