Informationsveranstaltung
Beleuchtung von Arbeitsstätten - neue Erkenntnisse und Regeln
- Termin:
-
9. Mai 2012, 13:00 Uhr
bis
16:00 Uhr
- Veranstaltungsort: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Inhalt:
Eine optimale Beleuchtung von Arbeitsstätten dient der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten, trägt aber auch zur Förderung der Leistungsfähigkeit und des psychischen Wohlbefindens bei. Der Gesetzgeber fordert ausreichend Tageslicht, gleichzeitig aber auch eine angemessene künstliche Beleuchtung. Hilfestellung zur Gestaltung der Beleuchtung bekommt der Arbeitgeber u. a. aus den aktuellen Technischen Regeln, Normen und den Informationsschriften der Unfallversicherungsträger. Mit der Vortragsveranstaltung soll eine Wissensvermittlung zu aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Beleuchtung von Arbeitsstätten aus Sicht des Arbeitsschutzes erfolgen, wobei insbesondere Möglichkeiten moderner Architektur zur Nutzung des Tageslichtes für die Beleuchtung von Arbeitsstätten auch unter dem Aspekt der Energieeffizienz betrachtet werden sollen. Des Weiteren muss bei der Gestaltung von Beleuchtungslösungen berücksichtigt werden, dass Licht nicht nur zur Vermittlung von visuellen Eindrücken dient, sondern auch biologische Wirkungen auf den Menschen ausübt. Dazu wird über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Lichtwirkung informiert, beispielsweise zum Einfluss von Lichtdosis und Lichtfarbe, die den cicadianen Rhythmus (Schlaf-/Wachrhythmus) des Menschen beeinflussen.
Themen:
- Rechtliche Grundlagen, aktueller Stand der Regelsetzung (neue ASR A3.4 "Beleuchtung") und Normung
- Gesichtspunkte zur Nutzung des Tageslichtes bei der Planung von Arbeitsstätten unter dem Gesichtspunkt Arbeitsschutz und Energieeinsparung
- Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu gesundheitlichen Wirkungen des Lichtes auf den Menschen und deren Anwendung in der Arbeitswelt
- Hinweis:
- Anmeldung unbedingt erforderlich. Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Teilnehmer zeitnah eine Einladung für die Veranstaltung.
Für Ihre Teilnahme erhalten Sie einen VDSI-Fortbildungspunkt (Thema "Arbeitsschutz"). - Teilnahmegebühr:
- Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben.
- Veranstalter:
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Zielgruppen:
- Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Betriebs- und Personalräte, Sicherheitsbeauftragte, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtspersonen
- Kontakt (fachlich):
-
Bettina Görner
Tel. 0351 5639-5414
E-Mail: goerner.bettina@baua.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Fabricestraße 8 (vormals Proschhübelstraße)
01099 Dresden
- Kontakt (Organisation):
-
Regina Thorke
Tel. 0351 5639-5464
Fax 0351 5639-5210
E-Mail: thorke.regina@baua.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Fabricestraße 8 (vormals Proschhübelstraße)
01099 Dresden
- Referent:
- Herr Dipl.-Ing. Jakobiak, daylighting.de UG Berlin; Frau Görner, Herr Krüger, BAuA
- Anmeldefrist:
- 08.05.2012
Fabricestraße 8 (vormals Proschhübelstraße)
01099 Dresden
Anfahrtsbeschreibung Dresden
