Informationsveranstaltung
Informationsveranstaltung zum neuen Produktsicherheitsgesetz
- Termin:
-
1. Februar 2012, 10:00 Uhr
bis
16:00 Uhr
- Veranstaltungsort: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Inhalt:
Europa hat mit der seit Januar 2010 gültigen Verordnung Nr. 765/2008 das Produktsicherheitsrecht für alle Mitgliedstaaten der EU überarbeitet. Ziel dieser neuen Rechtsvorschrift ist es, die Marktüberwachung der Mitgliedstaaten zu stärken, einheitliche Regeln für die Akkreditierung von Prüfstellen zu schaffen und so zu einem höheren Sicherheitsniveau von Produkten beizutragen.
In Deutschland musste die Rechtslandschaft an die neuen Regelungen angepasst werden. Dies erfolgte durch die Überarbeitung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG), das nun am 01.12.2011 ohne Übergangsfrist durch das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) abgelöst wird.
Die Tagung zum Produktsicherheitsgesetz stellt das Gesetz und dessen wichtigste Neuregelungen vor. In den einzelnen Beiträgen werden die Auswirkungen auf die verschiedenen Interessengruppen dargestellt, insbesondere für Hersteller, Handel und Verbraucherschutz sowie für die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden.
Themen:
- Vorstellung des neuen ProdSG
- Aufgaben der BAuA im neuen ProdSG
- Änderungen im Vollzug aus Sicht der Marktüberwachung
- Sicht des Verbraucherschutzes auf das neue Produktsicherheitsgesetz
- Verantwortung und Freiheiten der Hersteller im neuen Produktsicherheitsgesetz
- Einbindung des Handels beim Bereitstellen von Produkten
- Zukünftige europäische Entwicklungen im Produktsicherheitsrecht
Das Programm der Informationsveranstaltung (PDF-Datei, 360 KB) kann hier heruntergeladen werden.
- Hinweis:
- ab 09:00 Uhr Registrierung der Teilnehmer im Tagungsbüro
- Teilnahmegebühr:
- 125,00 EUR inkl. Tagungsunterlagen, Begrüßungskaffee, Mittagsimbiss
- Veranstalter:
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Kontakt (Anmeldung):
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Tanja Wybierek
Tel. 0231 9071-2849
Fax 0231 9071-2364
E-Mail: wybierek.tanja@baua.bund.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
- Anmeldefrist:
- 20.01.2012
Haus I
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Anfahrtsbeschreibung Dortmund
