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Ausschuss für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (AtAV)

Der Ausschuss für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte hat seine Grundlage im § 13 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG) und berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hinsichtlich der Durchführung dieses Gesetzes.

Dem Ausschuss gehören sachverständige Personen der zuständigen Behörden für Sicherheit und Gesundheit des Bundes und der Länder, der zugelassenen Stellen, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, des Deutschen Instituts für Normung e. V., der Kommission Arbeitsschutz und Normung, der Arbeitgebervereinigungen, der Gewerkschaften und der beteiligten Verbände, insbesondere der Hersteller und der Verbraucher, an. Die Geschäfte des Ausschusses führt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Der Ausschuss für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte hat mit der Ablösung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zum 01.12.2011 seine Rechtsgrundlage verloren. Der im ProdSG verankerte Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) ist derzeit in der Aufbauphase und wird voraussichtlich im Frühjahr 2012 die Arbeit aufnehmen.

Geschäftsführung 

Postanschrift

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Geschäftsstelle AtAV
Postfach  17 02 02
44061 Dortmund

Dipl.-Ing. Michael Efker
Gruppe 2.1 "Grundsatzfragen der Produktsicherheit"
Tel. 0231 9071-2310
Fax 0231 9071-2364