Vibrationen
Um die Risiken bei der Arbeit unter mechanischen Vibrationen sicher zu bewerten, gehört es zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), vorhandenes Wissen zu analysieren und durch Forschungsaktivitäten neue Erkenntnisse zu gewinnen. Hierzu werden Projekte in Eigen- oder Fremdforschung bearbeitet.
Zu den Aufgaben gehört ferner die Mitarbeit in verschiedenen Gremien, die sich mit der Neufassung und Umsetzung wichtiger nationaler, sowie europäischer Vorschriften und Regelungen befassen.
So wurden zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Vibrationen bei der Arbeit die "Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates" und deren nationale Umsetzung in der "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung" erarbeitet und vom Gesetzgeber in Kraft gesetzt.
Um den Betroffenen eine praktische Handlungshilfe zu geben, wurden die Handbücher zu Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibration erstellt.
