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Gesetzliche Regelungen

Gefährdungen von Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung waren bisher in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz und für Teilbereiche durch spezielle berufsgenossenschaftliche Vorschriften (z. B. BGV B2) und Informationsschriften (z. B. BGI 5007) abgedeckt.

Am 5. April 2006 wurde die EG-Arbeitsschutz-Richtlinie 2006/25/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung) als 19. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Arbeitsschutzrahmenrichtlinie 89/391/EWG verabschiedet.

Zur Erleichterung der Durchführung dieser Richtlinie hat die Kommission einen unverbindlichen Leitfaden zur Richtlinie 2006/25/EG über künstliche optische Strahlung herausgegeben. Der Leitfaden ist in erster Linie als Anleitung für Arbeitgeber, insbesondere für diejenigen aus KMU, gedacht. Darüber hinaus kann er auch für Arbeitnehmervertreter und Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten nützlich sein. Der Leitfaden steht in englischer, deutscher und französischer Sprache zur Verfügung.

Die EU-Mitgliedsstaaten waren verpflichtet, die EG-Arbeitsschutz-Richtlinie zu künstlicher optischer Strahlung (2006/25/EG) bis zum 27. April 2010 in nationales Recht umzusetzen. Mit einer auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gestützten neuen Rechtsverordnung kommt die Bundesregierung ihren europäischen Verpflichtungen nach.

Die neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung ist am 27. Juli 2010 in Kraft getreten (BGBl. I. Nr. 38 S. 960).
Derzeit werden Technische Regeln zur Verordnung erarbeitet, die den Stand der Technik beschreiben und die Anwendung der Verordnung konkretisieren.