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Lärm messen, bewerten und mindern

Die Lärmbelastung (Geräuschimmission) ist die Summe aller Schalleinwirkungen am betrachteten Arbeitsplatz.

Die Höhe der Lärmbelastung hängt ab

  • von der Höhe der Geräuschabstrahlung (Geräuschemission) der Schallquellen, d. h. der eingesetzten Maschinen und Geräte, Arbeitsverfahren sowie Zusatzausrüstungen, wie z. B. Absauganlagen,
  • von der Höhe der Schallpegelabnahme von der Quelle zum Arbeitsplatz,
  • vom Abstand der Quelle(n) zum betrachteten Arbeitsplatz,
  • von der Anzahl der Schallquellen und den realen Betriebszeiten während der täglichen Arbeitszeit.

Die Höhe der Lärmbelastung wird im Allgemeinen durch den Beurteilungspegel LAR oder Tagesexpositionspegel LAEX,8h gekennzeichnet und in dB(A) angegeben (DIN 45645-2, ISO 9612, ISO 1999).

Maschinen stellen die Hauptgeräuschquelle am Arbeitsplatz dar. Insofern ist die Forderung der EG-Maschinenrichtlinie nach Lärmminderung an der Quelle ein wesentlicher Faktor im Konzept der Lärmminderung. Zur Unterstützung des Maschinenherstellers und insbesondere für die dort tätigen Konstrukteure wurde, um möglichst leise Maschinen zu entwickeln, daher die DIN EN ISO 11688 erarbeitet. Auf Basis der Wirkungskette der Geräuschentstehung und zwar angefangen bei der Schallanregung über die Schallübertragung hin zur Schallabstrahlung über Maschinenoberflächen werden in dieser Norm systematisch Grundprinzipien der Maschinenakustik dem Konstrukteur von Maschinen vorgestellt. Dies erfolgt im Teil 1 der Norm ohne Benutzung jeglicher Formeldarstellungen. Im Teil 2 hingegen werden die physikalischen Zusammenhänge auch formelmäßig dargestellt.

Ziel ist die Motivation des Konstrukteurs in Übereinstimmung mit der Forderung der Maschinenrichtlinie Lärmminderung an der Quelle durchzuführen, d. h. maschinenakustische Lärmminderungsprinzipien in die Konstruktionsarbeit mit einzubeziehen.

Zur Lärmminderung am Arbeitsplatz, d. h. zur Verringerung des Beurteilungspegels, sollen entsprechend DIN EN ISO 11690-1, -2 folgende Maßnahmen angewendet werden:

  • bei einer Neu- oder Ersatzbeschaffung mit Hilfe der Geräuschangabe lärmarme Maschinen ausgewählt,
  • auf lärmarme Arbeitsverfahren umgestellt,
  • die Schallpegelabnahme erhöht durch schallabsorbierende Decken in Verbindung mit Schallschirmen,
  • Schallschutzprodukte, wie Kapseln, Abschirmungen, Schalldämpfer etc., in der Nähe der Maschine angebracht werden; ggf. muss auch der Arbeitsplatz abgeschirmt werden.

Erst wenn all diese Maßnahmen nicht greifen, steht die sachgerechte Verwendung von Gehörschutz.