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Lärm von Maschinen

Messung der Geräuschabstrahlung, Angabe der Geräuschemission, technische Maßnahmen zur Lärmminderung

Im Gegensatz zur Geräuschimmission bezeichnet die Geräuschemission die Luftschallabstrahlung einer Maschine, ermittelt bei genormten Aufstell- und Betriebsbedingungen und ohne Schalleinflüsse von anderen Quellen sowie ohne Reflexionsschall. Die Emission ist also ein quelleneigenes Merkmal. Kenngrößen der Geräuschemission sind der Schallleistungspegel LWA und der Emissions-Schalldruckpegel LpA.

  • Was ist der Schalleistungspegel LWA?
    Der Schallleistungspegel LWA einer Maschine gibt an, wie viel Lärm insgesamt - also in alle Richtungen - von ihr abgestrahlt wird. Er wird in dB(A) angegeben und manchmal mit einem angefügten "re 1 pW" versehen, um einer Verwechslung mit einem Schalldruckpegel vorzubeugen. Der Schallleistungspegel wird nach Norm unter festgelegten Aufstellungs-, Mess- und Betriebsbedingungen ermittelt. Als Angabe für den insgesamt abgestrahlten Schall eignet sich der Schallleistungspegel am besten zur vergleichenden Beurteilung mehrerer Maschinen.
  • Was ist der Emissions-Schalldruckpegel am Arbeitsplatz LpA?
    Die zweite Größe zur Beurteilung der Schallemission ist der Emissions-Schalldruckpegel am Arbeitsplatz LpA. Er wird für dieselben in der Norm festgelegten Betriebsbedingungen gemessen und angegeben wie der Schallleistungspegel. Der Emissions-Schalldruckpegel am Arbeitsplatz, angegeben in dB(A), sagt aus, wie laut es an dem der Maschine direkt zugeordneten Arbeitsplatz wäre, wenn nur der Lärm dieser einen Maschine ohne weitere Hintergrundgeräusche oder Reflexionsschall von Wänden und Decke dort einwirken würde. Man braucht diesen Emissionswert, weil mit dem Schallleistungspegel allein nicht beurteilt werden kann, wie laut es an dem Arbeitsplatz direkt neben der Maschine wird.

Für die beiden akustischen Kenngrößen der Emission liegen Messverfahren in international geltenden Basis-Normen vor. So beschreiben die DIN EN ISO Normen der 3740 Reihe verschiedene Verfahren zur Ermittlung des Schallleistungspegels unter Messung des Schalldruckes. Hinzu kommen die DIN EN ISO 9614 Teil 1-3, in der das Schallintensitätsmessverfahren angewendet wird um die Schallleistung zu ermitteln. Der Emissionsschalldruckpegel kann entsprechend der in der DIN EN ISO 11200 Reihe getroffenen Festlegungen bestimmt werden. Um die Geräuschemission von Maschinen sachgerecht ermitteln zu können, sind in Maschinensicherheitsnormen Geräuschtestverfahren festgelegt, die neben der Anwendung der zuvor genannten Basisnormen die Betriebs- und Aufstellungsbedingungen als auch das anzuwendende Verfahren bei der Angabe und Nachprüfung von Geräuschemissionswerten festlegen. Als Basisnorm für die Geräuschemissionsangabe und Nachprüfung seht die DIN EN ISO 4871 zur Verfügung.

Der Hersteller von Maschinen ist nach der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG verpflichtet

  • die Geräuschemission so gering wie technisch möglich zu halten und
  • eine Angabe der Geräuschemission

    • in der Betriebsanleitung und
    • in den technischen Unterlagen, die vor dem Verkauf einer Maschine vorliegen, vorzunehmen.

Die Angabe der Geräuschemission kann dabei unter Anwendung der zuvor genannten Basisnormen und Maschinensicherheitsnormen erfolgen.
In der Regel wird für die EG-Maschinenrichtlinie die in der DIN EN ISO 4871 spezifizierte Zweizahlangabe , d. h. der Messwert und die zugehörige Unsicherheit werden getrennt angegeben, benutzt.
Geräuschemissionsangaben nach der Outdoor-Richtlinie erfolgen als Einzahlangabe (Messwert einschließlich Unsicherheit) des Schallleistungspegels als Kennzeichnung auf dem Gehäuse der Maschine. Der Emissionsschalldruckpegel ist dann aber zusätzlich in der Betriebsanleitung anzugeben.

Hinweis:
Normen DIN EN ISO 3740, 11200, 4871 (zu beziehen beim Beuth-Verlag: Tel./Fax: 030/2601-2260/1260)

Bezug 

Beuth-Verlag GmbH
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

Tel. 030 2601-2260
Fax 030 2601-1260

http://www.beuth.de

 

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