Was ist Biomonitoring?
Arbeitsmedizinisches Biomonitoring im gefahrstoffrechtlichen Sinn wird in der TRGS 710 definiert:
"Biomonitoring ist die Untersuchung biologischen Materials der Beschäftigten zur Bestimmung von Gefahrstoffen, deren Metaboliten oder deren biochemischen bzw. biologischen Effektparametern. Dabei ist es das Ziel, die Belastung und die Gesundheitsgefährdung von Beschäftigten zu erfassen, die erhaltenen Analysenwerte mit entsprechenden Werten (siehe Nummer 2.5 [Werte zur Beurteilung]) zu vergleichen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um die Belastung und die Gesundheitsgefährdung zu reduzieren."
(TRGS 710 Nr. 2.3, Ausgabe: Februar 2000)
Nach § 6 Abs. 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist Biomonitoring:
"Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, soweit dafür arbeitsmedizinisch anerkannte Analyseverfahren und geeignete Werte zur Beurteilung zur Verfügung stehen."
