Was ist Biomonitoring?
Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) gibt in ihrer Leitlinie Human-Biomonitoring folgende Definition:
"Unter Biomonitoring (BM) versteht man die Untersuchung biologischen Materials von Beschäftigten zur Bestimmung von Gefahrstoffen, deren Metaboliten oder deren biochemischen bzw. biologischen Parametern. Dabei ist es das Ziel, die Belastung der Beschäftigten zu erfassen, die erhaltenen Analysenwerte mit biologischen Beurteilungswerten zu vergleichen und geeignete Maßnahmen (Verbesserung der technischen, organisatorischen und persönlichen Prävention) vorzuschlagen, um die Belastung und die Gesundheitsgefährdung durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz zu reduzieren. Eine erhöhte Belastung ist als Risikofaktor für eine Gesundheitsgefährdung im Vorfeld einer klinisch manifesten Erkrankung zu interpretieren. Für viele Gefahrstoffe ist die Belastung nur mittels Biomonitoring zu quantifizieren und zu bewerten..."
(Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.: Leitlinien Arbeitsmedizin. Leitlinie Human-Biomonitoring (2007))
Nach § 6 Abs. 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist Biomonitoring:
"Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, soweit dafür arbeitsmedizinisch anerkannte Analyseverfahren und geeignete Werte zur Beurteilung zur Verfügung stehen."
