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AGS zu REACH

Stellungnahme des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) zum Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik

Mit Schreiben vom 27. Februar 2001 hat der Bundesumweltminister die nationalen Gremien um eine Stellungnahme zum "Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik" gebeten.

Der AGS hat dazu eine kleine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen Entwurf einer Stellungnahme aus Sicht des Arbeitsschutzes erarbeitet und mit den Mitgliedern und Stellvertretern des AGS abgestimmt hat.

Die resultierende "Stellungnahme des AGS zum Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik" wurde dem BMA für die weiteren Verhandlungen übergeben und ist in die abschließenden Beratungen der EU-Umweltminister eingegangen ("council conclusions").

Bereits 1998 hat der AGS einen "Leitfaden für das Risikomanagement ... bei Entscheidungen" ("Guidelines on Risk Management of the Hazardous Substances Committee concerning Decisions with Far-Reaching Consequences") beschlossen, ein deutscher Beitrag für das geplante europäische Zulassungsverfahren für besonders gefährliche Chemikalien.

Arbeitsschutz und REACH

Im Sommer 2005 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den AGS um Beratung für die weiteren Verhandlungen des Entwurfs der EG-Verordnung zu "REACH" gebeten.

Zu 8 Stichworten wie Datenanforderungen oder harmonisierte Einstufung hat der AGS Fragen diskutiert und Positionen zum Arbeitsschutz erarbeitet, die in die weiteren Verhandlungen von REACH einfließen sollen:

"Der AGS regt an, dass die EU-Kommission nach Implementierung der Chemikalienpolitik REACH die Wechselwirkung zwischen der Arbeitsschutzgesetzgebung und REACH auf Basis ausreichender Erfahrungen auswertet und die Regelungen aufeinander abstimmt."