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Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB)

Durch Erlass des Ministers für Arbeit und Sozialordnung vom 18.11.1999 wurde der

Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

eingerichtet, der sich am 08.02.2000 im Reichstag in Berlin konstituiert hat.

Der Ausschuss soll:

  • entsprechend den Grundsätzen des § 4 ArbSchG Regeln und Erkenntnisse für Arbeiten auf Baustellen ermitteln,
  • ermitteln, wie die in der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) gestellten Anforderungen erfüllt werden können,
  • entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik Vorschriften vorschlagen,
  • das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in allgemeinen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen beraten.

Im Ausschuss sind die an der Gestaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wesentlich beteiligten Kreise vertreten.

Arbeitsweise und Struktur werden durch die Geschäftsordnung geregelt. Die Geschäftsführung wird durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wahrgenommen.

Der Schwerpunkt der Arbeit des ASGB ist die Erarbeitung von konkretisierenden Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zu den Bestimmungen der Baustellenverordnung. Die Arbeit des ASGB beschränkt sich aber nicht auf die Baustellenverordnung, vielmehr werden durch den Ausschuss auch weitere aktuelle Probleme beraten, die in Arbeitsprogrammen zusammengefasst sind.

Die fachliche Arbeit erfolgt in den einzelnen Projektgruppen des ASGB. In ihnen werden die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) erarbeitet, die nach Beratung vom ASGB verabschiedet und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht werden. Für die kurzfristige Erstellung von Vorlagen ist die Einrichtung von Ad-hoc-Arbeitsgruppen möglich. Auf seinen Sitzungen lässt sich der ASGB auch von Sachverständigen und Arbeitskreisen berichten.

Der ASGB hat nach Beschluss von Arbeitsergebnissen seiner Gremien am 12.11.2003 festgestellt, dass durch die vorliegenden Arbeitsergebnisse die Schwerpunkte der Arbeitsprogramme erfolgreich erfüllt sind. Gemäß den erfolgten Bestellungen der Mitglieder endet damit die Arbeit des ASGB am 31.12.2003. Die Konkretisierung von Rechtsvorschriften unter Beteiligung der betroffenen Kreise wird durch den ASGB als richtungsweisend angesehen.