Empfehlungen für heiße Sommertage in Arbeitsstätten
- Empfehlungen für Arbeitsstätten in Gebäuden
- Ergänzende Hinweise für im Freien liegende Arbeitsstätten
Empfehlungen für Arbeitsstätten in Gebäuden
Rechtslage und allgemeine Hinweise
An heißen Sommertagen kann es schnell vorkommen, dass in Arbeitsräumen wie Büros, Ladengeschäften oder auch in Werkstätten die Lufttemperaturen auf "unzuträgliche" Werte ansteigen und die Mitarbeiter unter der Hitze zu leiden haben - sinkende Leistungsfähigkeit und Arbeitslust, Müdigkeit und Konzentrationsschwäche bis hin zu einer vermehrten Schweißabgabe und Herz-Kreislaufbelastungen sind die Folge. Studien belegen ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom August 2004 fordert für Arbeitsräume gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen und den Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung, eine maximal zulässige Temperatur wird aber nicht genannt. Die diese allgemeine Forderung konkretisierende Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 6 Raumtemperaturen vom Mai 2001 legt in Punkt 3.3 fest, dass "die Lufttemperatur in Arbeitsräumen +26 °C nicht überschreiten soll". Der oben beschriebene "Sommerfall" wird zusätzlich in der ASR 6 Punkt. 3.3 mit einem Nachsatz derart geregelt, dass "bei darüber liegender Außentemperatur in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein darf." Wie oft und um wie viel Grad ist nicht festgelegt. Es gibt demnach für die Beschäftigten keinen direkten Rechtsanspruch auf z. B. klimatisierte Räume oder "Hitzefrei". Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber aber verpflichtet die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird und verbleibende Gefährdungen gering gehalten werden.
Da es bei Raumtemperaturen von über +26 °C bis ca. +35 °C - wie sie im Sommer in nicht klimatisierten Arbeitsräumen auftreten können - unter bestimmten Umständen (z. B. erhöhte Arbeitsschwere und Bekleidungsisolation) zu einer Gefährdung der Gesundheit (z. B. Kreislaufbelastung) kommen kann, sind auch ohne Nennung einer Maximaltemperatur in der Arbeitsstättenverordnung Schutzmaßnahmen nötig. Diese sind individuell mit einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG festzulegen.
Arbeitgeber und Beschäftigte müssen im gegenseitigen Einvernehmen durch geeignete Maßnahmen die Situation meistern. Verschiedene technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen aber auch das persönliche Verhalten jedes Einzelnen können dazu beitragen.
Abkühlung und Schutz vor Überwärmung
- Nachtauskühlung nutzen: Für eine intensive Durchlüftung der Räume sorgen (am effektivsten durch Querlüftung = Öffnen gegenüberliegender Fenster bzw. Türen) und zwar in den Nachtstunden oder - falls die Fenster aus Sicherheitsgründen nicht über Nacht aufstehen dürfen - in den frühen Morgenstunden.
- Innere Wärmequellen reduzieren oder vermeiden, z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf in Betrieb nehmen (Lampen, PC, Drucker, Scanner, Kopierer).
- Ein Tischventilator fördert die Kühlung durch Schweißverdunstung, aber nicht jeder verträgt die dabei mögliche Zugluft. Auch können durch dessen Betrieb Staub oder Pollen aufgewirbelt werden (Gefährdung für Allergiker!).
- Ist eine Klimaanlage vorhanden, soll bei hohen Außenlufttemperaturen die Differenz zur Raumlufttemperatur nicht zu groß eingestellt werden, sonst besteht beim Gang ins Freie die Gefahr eines "Hitzeschocks". In der Praxis hat sich dabei eine Differenz von ca. 6 K bewährt. Werden die klimatechnischen Geräte nicht sachgemäß betrieben, können Beeinträchtigungen der Gesundheit auftreten, z. B. durch Zugluft oder Keimbelastung.
- Mobile Klimageräte können auch eingesetzt werden, die damit verbundenen Anschaffungs- und Betriebskosten sind zu beachten. Geräuschbelästigungen können entstehen und an den Luftauslässen besteht die Gefahr von Zugluft. Eine Erkältung oder ein "steifer Hals" sind dann nicht ausgeschlossen. Die Betriebsanleitung ist genau zu beachten, insbesondere in Bezug auf die mögliche Raumgröße und die Führung der Schläuche nach außen.
- Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung: Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden. Sehr wirkungsvoll sind z. B. außen liegende Jalousien oder hinterlüftete Markisen, innen liegende Rollos sollten aus hellem bzw. hoch reflektierenden Material bestehen. Diese Sonneschutzvorrichtungen bieten zudem einen wirkungsvollen Blendschutz.
Arbeit entsprechend der Witterung organisieren
Arbeits-, Arbeitszeit- und Pausenregime sollten im Rahmen des technologisch oder betriebsbedingt Möglichen an die Situation angepasst werden:
- schwere körperliche Arbeit in den heißen Stunden vermeiden bzw. reduzieren und mit kurzen Ruhephasen unterbrechen
- früher mit der Arbeit beginnen
- zusätzliche kurze Pausen von ca. zehn Minuten einlegen und ggf. mit einem Aufenthalt oder leichter Tätigkeit in kühleren Bereichen verbinden
- Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
- Überstunden vermeiden
- Maßnahmen frühzeitig planen, in Abstimmung zwischen Arbeitgeber, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebs-/Personalrat
- Die Beschäftigten für das Thema Hitzebelastung am Arbeitsplatz sensibilisieren (Information, Beratung, Schulung)
- Rücksichtnahme auf besondere Personengruppen: insbesondere werdende oder stillende Mütter, Frauen an Steharbeitsplätzen, ältere und gesundheitlich gefährdete Beschäftigte (z. B. chronisch Kranke), Menschen mit bestimmter Behinderung bzw. medikamentöser Behandlung
Personenbezogene Maßnahmen und Verhalten anpassen
- Wasseranwendungen in Form von Armgüssen, kühlenden Tüchern und Umschlägen, Benetzung der Hautoberflächen, ggf. auch Bädern, Duschen oder Fußbädern, sind sehr wirkungsvolle Kühlmethoden, soweit sie in der Praxis anwendbar sind. Öfters kühles Wasser über die Handgelenke fließen lassen ist einfach und effektiv.
- Bekleidung anpassen: Helle, luftdurchlässige, lockere und schweißaufnehmende Kleidung um Wärmestau zu vermeiden, leichtes Schuhwerk, "Krawattenzwang" aussetzen
- Spezialbekleidung, wie z. B. spezielle Kühlwesten und Arm- bzw. Beinmanschetten sind wirkungsvoll, jedoch muss deren Akzeptanz gegeben sein (z. B. Tragen an Büroarbeitsplätzen) und sie sind eher an Hitzearbeitsplätzen geeignet.
- Ausreichend Trinken: Man sollte rechtzeitig noch vor dem Durst und ausreichend trinken. Der normale Tageswasserbedarf des Erwachsenen beträgt, je nach Körpermasse und Schweißabgabe 1,8-2,5 l und erhöht sich bei körperlicher Arbeit und Hitze entsprechend. An heißen Tagen gilt nicht zu viel auf einmal trinken, besser öfter in kleinen Mengen.
- Getränke an heißen Tagen: Besonders geeignete Getränke sind: Trink- und Mineralwasser (nur wenig Kohlensäure), Kräuter- und Früchtetee, verdünnte Fruchtsäfte (Schorle), sie ersetzen neben dem Wasser auch die durch das Schwitzen verloren gegangenen Elektrolyte und Mineralstoffe.
- Sehr kalte Getränke (Eiswürfel) sollten vermieden oder nur in geringen Mengen und in kleinen Schlucken zu sich genommen werden, da sie den Körper veranlassen mehr Wärme zu produzieren. Milch ist ebenfalls nicht als Durstlöscher geeignet, da der hohe energetische Gehalt den Organismus eher belastet als die Flüssigkeitsbilanz auszugleichen. Alkoholhaltige Getränke fördern den Wasserverlust des Körpers, also diese meiden.
- Werden Kaffee oder koffeinhaltige Getränke in den gewohnten Mengen zu sich genommen, wirken sie nicht dehydrierend, sollten aber dennoch nur in Maßen genossen werden. Von Energydrinks als Durstlöscher ist abzuraten. Ebenso zählen Trendgetränke, wie sogenannte "Smoothies" (Säfte aus püriertem Obst) eher als kleine Mahlzeit.
- Bewusst Essen: Keine schweren und reichhaltigen Mahlzeiten einnehmen, geeignet sind leichtverdauliche Obst- und Gemüsesalate, Kaltschale oder einmal nur eine halbe Portion verlangen. Eine Banane ist beispielsweise gut geeignet, um den Mineralstoffhaushalt schnell auszugleichen. Unbedingt auf sachgemäße Lagerung von Lebensmitteln achten, da diese bei großer Hitze schnell verderben.
Gesundheitsstörungen durch Hitze erkennen und vermeiden
Auch in einem überwärmten Büroraum können gesundheitliche Störungen wie Hitzeerschöpfung oder Hitzekollaps auftreten. Deren Anzeichen sollten rechtzeitig erkannt und Sofortmaßnahmen eingeleitet werden.
- Hitzeerschöpfung ist die Reaktion des Körpers auf einen übermäßigen Verlust von Wasser und Salzen, die im Schweiß enthalten sind. Werden diese Verluste nicht ausgeglichen so kann es zu Symptomen wie Schwäche, blassgrauer feuchtwarmer Haut, Muskelkrämpfen, Übelkeit und Schwindel, Verwirrtheit, Fieber, Kreislaufkollaps oder Bewusstlosigkeit kommen.
- Ein Hitzekollaps wird durch eine vermehrte Durchblutung der Haut zur Wärmeabgabe bei anhaltender Hitze und einer damit verbundenen kritischen Blutdrucksenkung hervorgerufen. Dabei wird die Hirndurchblutung so vermindert, dass es zu kurzfristiger Bewusstlosigkeit und zum Kollaps kommen kann.
Grundsätzliche Verhaltensmaßnahmen:
- Betroffenen an einen schattigen, kühlen Ort bringen und Ruhe bewahren
- Portionsweise kühle, elektrolythaltige, nichtalkoholische Getränke geben
- kühlende Umschläge, Frischluft zuführen, ggf. Dusche oder Bäder
- leichte und bequeme Kleidung, bzw. überflüssige Kleidung ablegen
- Bei einer Verschlimmerung der Symptome und wenn diese länger andauern Notarzt verständigen. Bis zu dessen Eintreffen ist der Beschäftigte in kühler Umgebung bequem zu lagern bzw. bei Bewusstlosigkeit in stabiler Seitenlage. Auch sind Puls und Atmung zu kontrollieren, um eine eventuelle Herz-Lungen-Wiederbelebung zu veranlassen. Soweit vorhanden, kann im Notfall ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) eingesetzt werden. Dieser gibt über Lautsprecher Verhaltensanweisungen, misst vor dem Auslösen des Stromstoßes, ob dessen Einsatz zur Wiederbelebung notwendig ist und löst diesen ggf. automatisch aus. Diese Geräte sollten nur von geschultem Personal angewendet werden. Defibrillatoren sind heute an vielen öffentlichen Plätzen zu finden. (z. B. an Flughäfen, Bahnhöfen etc.)
Ergänzende Hinweise für im Freien liegende Arbeitsstätten
Bei der Arbeit im Freien sind - neben den in Kapitel 1 für Arbeitsstätten in Gebäuden genannten Hinweisen - im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weitere Einflussfaktoren wie UV-Strahlung, erhöhte Hitzebelastung durch direkte Sonneneinstrahlung, erhöhte Konzentrationen von Luftschadstoffen (Sommersmog, Ozon etc.) zu beachten. Der Schutz vor diesen schädigenden Einflüssen ist von höchster Priorität, um eine Gefährdung der Gesundheit der Beschäftigten zu vermeiden. Ob mit einer Hitzewelle zu rechnen ist, darüber informiert der Deutsche Wetterdienst (DWD) mit einem Hitzewarnprogramm.
- Insbesondere auf Baustellen sind Anlagen zur Beschattung, Belüftung oder Besprühung mit Wasser einzurichten. (z. B. Sonnensegel, Schirme etc.)
- Arbeitszeit und Arbeitsrhythmus sowie Arbeitsintensität der Witterung anpassen, z. B. Verschiebbarkeit von Arbeiten prüfen, Verlegung der Arbeitszeiten in die kühlen Morgenstunden, Pausenzeiten der Belastung anpassen
Mitarbeiter schulen:
- Sensibilisierung der Mitarbeiter und Schärfung der Aufmerksamkeit
- Erste-Hilfe-Maßnahmen organisieren (Handlungsplan festlegen)
- Informationen über die Gefahren und Vorsorgemaßnahmen vermitteln
- gegenseitige Beobachtung auf Symptome von Hitzeerkrankungen
- Schadstoffgrenzwerte: Werden durch die Umweltbehörden Überschreitungen der Ozonwerte bzw. Sommersmog gemeldet, sind deren Empfehlungen zu befolgen, insbesondere sind schwere Arbeiten einzugrenzen oder ganz zu vermeiden. Aktuelle Messdaten und Verhaltenshinweise sind abrufbar beim Umweltbundesamt.
- Schutz der Haut: Zu empfehlen ist eine langsame Gewöhnung an längere Sonnenbestrahlung, dabei sollte insbesondere zur Mittagszeit von ca. 11-15 Uhr der Aufenthalt in direkter Sonne reduziert werden. Körperbedeckende Kleidung möglichst mit UV-Schutz und ein breitkrempiger Hut sind ein geeigneter Sonnenschutz. Unbedeckte Körperpartien sind rechtzeitig, gleichmäßig und ausreichend mit Sonnenschutzmitteln einzureiben, deren Lichtschutzfaktor mindestens dem doppelten UV-Index entsprechen soll. Für empfindliche und nicht lichtgewöhnte Haut wird mindestens Lichtschutzfaktor 15 empfohlen, wobei der individuelle Hauttyp zu beachten ist und wenn möglich ein höherer Faktor gewählt werden soll. Informationen zum aktuellen UV-Index mit Verhaltenshinweisen sind abrufbar beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).
- Schutz der Augen: Bei starker Sonneneinstrahlung sollte eine geeignete Sonnenbrille getragen werden, d. h. beim Kauf ist auf das CE-Zeichen, die Blendschutzkategorie 2 oder 3 sowie die Bezeichnung "UV400" zu achten, welche einen nahezu 100%iger Schutz vor UV-Strahlung bedeutet. Auch sollte ein seitlicher Schutz der Augen gewährleistet sein.
- Trinkverhalten: Die ständige Verfügbarkeit von geeigneten Getränken ist zu gewährleisten. So ist z. B. die Wasserflasche im Bauwagen keine Möglichkeit regelmäßig Flüssigkeit aufzunehmen, ohne den Arbeitsplatz zu verlassen. Getränke sollten sich im direkten Arbeitsumfeld befinden.
Hitzeerkrankungen: Besonders bei der Arbeit im Freien stellen Hitzeerkrankungen eine erhöhte Gefahr für die Gesundheit dar, neben einem Sonnenstich ist in Extremfällen auch ein Hitzschlag möglich. Weiterführende Informationen und Verhaltensmaßnahmen finden Sie im Bericht "Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen sommerlicher Hitze und Hitzewellen und Tipps zum vorbeugenden Gesundheitsschutz" des Bundesumweltamtes.
- Sonnenstich (durch lang anhaltende, direkte Sonneneinstrahlung auf Kopf und Nacken) Symptome: Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Nackenschmerzen
- Hitzschlag (Kühlfunktion des Körpers versagt, Schweißproduktion versiegt) Symptome: Haut ist trocken, gerötet und heiß, im Endstadium Bewusstlosigkeit
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