Allgemeine Hinweise
Hier finden Sie allgemeine Hinweise zu Seminaren und Workshops der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Sollten abweichend davon andere Regelungen gelten, sind diese bei der entsprechenden Veranstaltung unter dem Punkt "Hinweis" zu finden.
Anmeldung
Anmeldungen können per E-Mail, per Fax oder auch schriftlich erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist in der Regel begrenzt.
Teilnahmeentgelt
Entgelte sind bei den jeweiligen Ankündigungen aufgeführt. Das Entgelt bitte erst nach Eingang der Rechnung bezahlen.
Absage
Bei Absage durch die BAuA (zum Beispiel wegen zu geringer Teilnehmerzahlen, Erkrankung des Dozenten) werden Sie unverzüglich informiert und das bereits gezahlte Teilnahmeentgelt wird zurückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits können nicht geltend gemacht werden. Wird die Teilnahme an der Veranstaltung durch Sie abgesagt, so ist eine Ausfallgebühr zu zahlen:
- ab 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Teilnahmeentgelts
- ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Teilnahmeentgelts
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung sind 100 % des Teilnahmeentgelts zu zahlen. Bei einem Teilnehmertausch entstehen keine Kosten.
Änderungen
Änderungen vorbehalten. Änderungsmitteilungen erfolgen rechtzeitig.
