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Geschäftsführung von Ausschüssen

Die Erstellung technischer Regeln zur Konkretisierung des Vorschriftenwerkes erfolgt durch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingerichtete Ausschüsse.

Der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist die Geschäftsführung verschiedener Ausschüsse übertragen worden.