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Optische Strahlung

Optische Strahlung gliedert sich in drei Bereiche: die ultraviolette Strahlung (UV), die für den Menschen sichtbare Strahlung (VIS, Licht) und die Infrarotstrahlung (IR).

Optische Strahlung entsteht durch natürliche Strahlenquellen (z. B. die Sonnenstrahlung) sowie künstliche Strahlenquellen (z. B. Laser, Licht-emittierende Dioden (LED), Halogenlampen, Schweißlichtbogen).

Um die Risiken bei der Arbeit mit der optischen Strahlung sicher zu bewerten, gehört es zu den Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), vorhandenes Wissen zu analysieren und durch Forschungsaktivitäten neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Hierzu werden Projekte in Eigen- oder Fremdforschung bearbeitet. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und können für die Erarbeitung von Vorschriften, Leitlinien und Informationen für Beschäftigte verwendet werden. Die gewonnenen Erkenntnisse können von den Herstellern bei der Entwicklung neuer Produkte genutzt werden und Hilfestellungen bieten, um gefährliche Produkte zu erkennen und ggf. vom Markt zu nehmen. Zu unseren Aufgaben gehört ferner die Mitarbeit in verschiedenen Gremien, die sich mit der Neufassung und Umsetzung wichtiger nationaler sowie europäischer Vorschriften und Regelungen befassen.