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Gefahrstoffverordnung

Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Gefahrstoffe sind solche Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, wie z. B. hochentzündlich, giftig, ätzend, krebserzeugend, um nur die gefährlichsten zu nennen.

Am 30. November 2010 ist die Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I, S. 1643). Die Verordnung ist am 1. Dezember 2010 in Kraft getreten.

Auf dieser Seite finden Sie die Neufassung der Gefahrstoffverordnung, Erläuterungen zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung sowie einen Vergleich zur alten Gefahrstoffverordnung.

Vorträge

Vortrag "Neufassung der Gefahrstoffverordnung - ein Überblick" (PDF-Datei, 416 KB)
Dr. Astrid Smola, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), 04.10.2010 in Dortmund

Vortrag "Gefahrstoffverordnung - Neufassung im Lichte von GHS und REACH" (PDF-Datei, 268 KB)
Dr. Heiner Wahl, BMAS, 06.07.2010 in Bonn

 

Zusatzinformationen

Zum Thema im Internet

BMAS: Neue Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten

BMAS: Broschüre "Gefahrstoffverordnung 2010"
Die Broschüre enthält die Gefahrstoffverordnung 2010 im Wortlaut zusammen mit einer kurzen Einführung.

 

Englische Fassung

Englische Fassung: Hazardous Substances Ordinance