Beteiligung der Praxis im Rahmen der Qualitätssicherung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe
Möglichkeit der Stellungnahme zur Aktualisierung der TRGS 510 bis zum 29. Februar 2012
Mit dem Ziel der Qualitätssicherung werden durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) Technische Regeln (TRGS) regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Dabei sollen auch Hinweise aus der Praxis berücksichtigt werden.
Haben Sie als Anwender Hinweise zur TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"?
Dann senden Sie bitte Anmerkungen oder Stellungnahmen - soweit Sie es noch nicht im Rahmen von Anfragen getan haben - bis spätestens 29. Februar 2012 an:
Ansprechpartner
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
Geschäftsführung
Fax 0231 9071-2611
ags@baua.bund.de
Postanschrift
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Postfach 17 02 02
44061 Dortmund
