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Stellungnahme des ABAS vom 04.05.2009 zur vorläufigen Einstufung des neuen Influenza A-Virus H1N1 ("Schweine-Grippe") in die Risikogruppe 3

Der Koordinierungskreis des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat am 04.05.2009 aus Anlass aktueller Nachfragen die Stellungnahme des ABAS "Vorläufige Einstufung des erstmals im April 2009 in Nordamerika aufgetretenen neuen Influenza A-Virus H1N1 ("Schweine-Grippe") in eine Risikogruppe nach § 4 und 17 der Biostoffverordnung" verabschiedet:

  • Es erfolgt die vorläufige Einstufung des Virus in die Risikogruppe 3
  • Auf die Regelungen zum Arbeitsschutz, insbesondere die TRBA 100 und 250 sowie den ABAS-Beschluss 609 wird hingewiesen. Dabei finden die Schutzmaßnahmen des Beschlusses 609 vorrangig auf alle Tätigkeiten am Patienten einschließlich diagnostischer Untersuchungen Anwendung.
  • Zusätzliche Erkenntnisse und neue Veröffentlichungen können vom Robert Koch-Institut (RKI), Paul-Ehrlich-Institut (PEI), European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC), Centers for Disease Control and Prevention (CDC) und World Health Organization (WHO) abgerufen werden.