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Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4/3

Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme

Ausgabe: Mai 2009
(GMBl., S. 684 [Nr. 32], Änderung GMBl 2011, S. 303 [Nr. 16])

Gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung gilt mit Bekanntmachung der neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" die alte Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR)

  • ASR 7/4 "Sicherheitsbeleuchtung"

nicht weiter fort.

In der ASR wurden im Juni 2011 an zwei Stellen Änderungen vorgenommen. Im unten stehenden Dokument "Erste Änderung ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" wurden alle geänderten Passagen zusammengefasst und die entsprechenden Textstellen markiert.