Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4/3
Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
Ausgabe: Mai 2009
(GMBl., S. 684 [Nr. 32], Änderung GMBl 2011, S. 303 [Nr. 16])
Gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung gilt mit Bekanntmachung der neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" die alte Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR)
- ASR 7/4 "Sicherheitsbeleuchtung"
nicht weiter fort.
In der ASR wurden im Juni 2011 an zwei Stellen Änderungen vorgenommen. Im unten stehenden Dokument "Erste Änderung ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" wurden alle geänderten Passagen zusammengefasst und die entsprechenden Textstellen markiert.
