Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7
Türen und Tore
Ausgabe: November 2009
(GMBl 2009, S. 1619, zuletzt geändert im Punkt 3.11 und Punkt 5 Absatz 6 Satz 1 und 2 sowie ergänzt durch "Ausgewählte Literaturhinweise" im GMBl 2010, S. 751)
Gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung gelten mit Bekanntmachung der neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 "Türen und Tore" die alten Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)
- ASR 10/1 "Türen und Tore"
- ASR 10/5 "Glastüren, Türen mit Glaseinsatz"
- ASR 10/6 "Schutz gegen Ausheben, Herausfallen und Herabfallen von Türen und Toren"
- ASR 11/1-5 "Kraftbetätigte Türen und Tore"
nicht weiter fort.
In der ASR wurden im Juni 2010 Änderungen bzw. eine Ergänzung vorgenommen. Im unten stehenden Dokument "Erste Änderung ASR A1.7 Türen und Tore" wurden alle geänderten Passagen zusammengefasst und die entsprechenden Textstellen markiert.
