Begründung zur Bewertung von Stoffen als sensibilisierend
Stand: Oktober 2002
Durch den Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG sowie die TRGS 907 "Verzeichnis sensibilisierender Stoffe" werden Stoffe bekannt gemacht, die nach ermittelten gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen sensibilisierende Eigenschaften für Beschäftigte haben.
Für eine Reihe von diesen Stoffen wurden und werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) Einstufungsvorschläge mit entsprechenden Begründungen erarbeitet, die bislang als TRGS 908 im Bundesarbeitsblatt bekanntgemacht wurden und nun an dieser Stelle veröffentlicht werden.
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