Struktur und Arbeitsweise des ABAS
Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) berät seit 1995 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Fragen des Arbeitsschutzes bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Mikroorganismen im weitesten Sinn). Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 17 der Biostoffverordnung. Er wird in Abständen von 4 Jahren neu berufen. Die konstituierende Sitzung des ABAS für den Zeitraum von 2008 bis 2012 fand am 9. Juni 2008 beim BMAS in Berlin statt.
Der ABAS hat derzeit 17 sachverständige Mitglieder aus den gesellschaftlichen Gruppen
- der öffentlichen und privaten Arbeitgeber,
- der Gewerkschaften/Arbeitnehmer,
- der Länderbehörden,
- der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und
- der Hochschulen und der Wissenschaft.
Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter. Die Vertreter der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Aufsichtsdienste werden durch ihre Spitzenverbände vorgeschlagen, die Vertreter der Wissenschaft durch das BMAS berufen. Institutionen und Gremien, zu denen Berührungspunkte bestehen, werden über die Bereitstellung der Sitzungsunterlagen eingebunden.
Struktur und Adressen
Das Organigramm gibt eine Übersicht über die Struktur des ABAS, durch die der Ausschuss bei der Bewältigung der Vielfalt der Themen und Aufgaben unterstützt wird.
Namen und Anschriften der Vorsitzenden des ABAS, der Unterausschüsse und der Geschäftsführung finden unter "Vorsitz des ABAS und der Unterausschüsse".
Arbeitsweise
Der Ausschuss tagt in der Regel zweimal im Jahr. Eine wichtige Aufgabe ist die Konkretisierung der in der Biostoffverordnung gestellten Anforderungen. Er aktualisiert das Technische Regelwerk für biologische Arbeitsstoffe (TRBA), prüft den Bedarf für weitere Technische Regeln, übernimmt die Einstufung und Bewertung biologischer Arbeitsstoffe und klärt alle weiteren Fragen und Problemstellungen zum Thema biologische Arbeitsstoffe, die an ihn herangetragen oder von ihm aufgegriffen werden. Best Practice Beispiele für Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen sollen bekannt gemacht werden. Durch Zusammenarbeit mit anderen regelsetzenden Gremien - insbesondere den Berufsgenossenschaften - wird sichergestellt, dass Doppelregelungen vermieden werden (Kooperationsmodell).
Der 2008 neu berufene ABAS wird darüber hinaus das BMAS zu neuen Entwicklungen zu Biosafety/Biosecurity auf europäischer Ebene und zu internationalen Normungsaktivitäten fachlich beraten.
Im Rahmen einer Veranstaltungsreihe "Der ABAS im Dialog mit…" wird beabsichtigt, mit Partnern aller betroffenen und interessierten Bereiche in eine öffentliche Diskussion zu treten.
Dabei arbeitet der ABAS nach einer für Ausschüsse des BMAS üblichen Geschäftsordnung und Verfahrensgrundsätzen, die er sich selbst gegeben hat.
Unterausschüsse werden gebildet für Aufgabengebiete, die über längere Zeit von Bedeutung sind. Sie werden besetzt durch entsprechende Fachleute aus dem ABAS und von außerhalb. Sachverständige Gäste können hinzugezogen werden.
Die Unterausschüsse können sich zu bestimmten Themen von Arbeitskreisen zeitlich befristet zuarbeiten lassen.
Für Aufgaben, die keinem Unterausschuss oder als übergreifende Fragestellung mehreren gleichzeitig zuzuordnen und die zeitlich befristet sind, werden Projektgruppen eingerichtet. Die Zusammensetzung erfolgt analog den Unterausschüssen. Auf seiner 2. Sitzung im April 2009 hat der ABAS die Projektgruppe Labortechnik eingerichtet. Die Projektgruppe beschäftigt sich mit speziellen labortechnischen Fragen für Laboratorien:
- Analyse bestehender sicherheitstechnischer Schutzprinzipien bei Laborgeräten/-einrichtungen und eventuell bestehender Defizite.
- Zusammenstellung bzw. Erarbeitung nachprüf- und vergleichbarer Kriterien für die Erfüllung sicherheitstechnischer Schutzprinzipien und deren Wirksamkeitsnachweis.
- Erstellung geeigneter Beurteilungskriterien in den erkannten Defizitbereichen.
- Beantwortung von Anfragen zu sicherheitstechnischen Problemen, die von allgemeinem Interesse sind, sowie Erarbeitung von allgemeinen Stellungnahmen (u.a. nach § 5 GenTG).
Auf seiner 4. Sitzung im Oktober 2009 hat der ABAS die Projektgruppe Novellierung der Biostoffverordnung eingerichtet. Die Projektgruppe beschäftigt sich mit der Überarbeitung der Biostoffverordnung, u.a. in folgenden Bereichen:
- Anwendungsbereich, Definitionen, Struktur
- Beauftragter für Biologische Sicherheit (BBS), Sachkunde, Fachkunde
- Genehmigungserfordernisse für Labore und Produktion der Schutzstufen 3 und 4
- Schutzstufen bei nicht gezielten Tätigkeiten
- Anpassung der Anhänge II und III der Biostoffverordnung
- Einfügung der Regelungen zur Umsetzung der Nadelstich-Richtlinie
- Regelungen zur Notfallplanung
Themen und Mitglieder der Unterausschüsse und Projektgruppen werden vom ABAS bestimmt, die der Arbeitskreise vom jeweiligen Unterausschuss.
Der Koordinierungskreis, der aus dem Vorsitzenden, den Vorsitzenden der Unterausschüsse, dem BMAS und der Geschäftsführung zusammengesetzt ist, dazu kommen, soweit nicht durch den Vorsitzenden vertreten, ein Vertreter der Arbeitgeber, der Unfallversicherungsträger und der Gewerkschaften, strukturiert die Arbeit des ABAS. Er greift Grundsatzfragen und neue Themen auf und steuert die Aktivitäten der Unterausschüsse und Projektgruppen.
Seit 2008 hat der ABAS unter dem Vorsitz von Prof. Kämpfer einen "Expertenpool" eingerichtet, der das BMAS zu aktuellen und speziellen wissenschaftlichen Fragestellungen und Fragen des internationalen Seuchengeschehens mit Bezug zum Arbeitsschutz direkt beraten soll. Er wird auch Forschungsprojekte zum Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen begleiten.
Hier finden Sie einen Tätigkeitsbericht des ABAS von 2003 bis 2007.
