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Branchenschwerpunkt Bauarbeiten und Baustellen

Die Bauwirtschaft ist einer der größten Industriezweige in Deutschland. Ihr Anteil an der Bruttowertschöpfung des produzierenden Gewerbes unterstreicht auch nach der langanhaltenden Rezession ihre Rolle als Schlüsselbranche.

Die Arbeitsbedingungen auf dem Bau sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen durch überwiegend ungünstige Arbeitsbedingungen gekennzeichnet, die sich in einer unverhältnismäßig hohen Zahl von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Frühverrentungen niederschlagen.

Auf Baustellen in Deutschland ist die Unfallhäufigkeit mehr als doppelt so hoch wie in der gesamten gewerblichen Wirtschaft. Im Vergleich zu Unfällen in anderen Wirtschaftszweigen haben Baustellenunfälle meist deutlich schwerere Folgen.

In der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) werden die branchenspezifischen Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen durch die Gruppe 6.5 "Regionaler Transfer, Branchen" untersucht. Dazu werden Forschungsvorhaben sowohl in der Gruppe 6.5 bearbeitet als auch öffentlich vergeben und begleitet. Veranstaltungen und Veröffentlichungen der BAuA informieren über aktuelle Ergebnisse. Zur allgemeinen Information für Bauherren, Planer und Koordinatoren stehen Broschüren und Faltblätter zur Verfügung.

Aktivitäten im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA), insbesondere die Moderation des Initiativkreises INQA-Bauen, Transferprojekte und Veranstaltungen bilden einen Tätigkeitsschwerpunkt.

Die Umsetzung der am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Baustellenverordnung (BaustellV), mit der die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht umgesetzt wurde, ist ein weiterer Schwerpunkt. Um auf aktuelle Arbeitsschutzbelange bei der Anwendung der Baustellenverordnung reagieren und transparente und praxisnahe Regelungen schaffen zu können, wurde vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) eingerichtet. Im Rahmen des Ausschusses erarbeiteten Projektgruppen Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB). Diese Regeln konkretisieren die Baustellenverordnung und ersetzten die Erläuterung zur Baustellenverordnung (Fassung 15. Januar 1999) [BarbBl. 3/1999].

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