Neuartiges Virus SARS-CoV-2 (bislang 2019-nCoV) durch den ABAS in Risikogruppe 3 eingestuft und Empfehlung zu "Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2"

Am 31.12.2019 wurde das WHO-Landesbüro in China über vermehrtes Auftreten von Lungenentzündungen in Wuhan informiert (1). Als Erreger wurde am 07.1.2020 ein neuartiges Coronavirus identifiziert (2). Durch globale Reisetätigkeiten und anschließende Infektionsketten treten Fälle auch in Deutschland auf.

  • Datum 2. März 2020

Die aktuelle Risikobewertung für die Bevölkerung in Deutschland ist beim Robert Koch-Institut (RKI) einzusehen (3).

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beschäftigten sich mit dem Arbeitsschutz bei möglichen Risiken gegenüber Infektionserregern am Arbeitsplatz. Berufsbedingte Kontakte mit SARS-CoV-2 können in Deutschland beim Auftreten von Fällen durch Kontakt mit infizierten Patienten in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder beim Transport von infizierten Patienten z. B. im Flugzeug und im Krankenwagen stattfinden. Weiterhin kann ein berufsbedingter Kontakt in Laboratorien erfolgen, in denen Verdachtsproben auf Erreger untersucht werden.

Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist der Umgang mit SARS-CoV-2 und damit infizierten Personen in diesen Bereichen durch die vorhandenen Bestimmungen geregelt.

Für Beschäftigte, die durch ihre berufliche Tätigkeit mit Infektionserregern in Kontakt kommen können, gilt die BioStoffV, deren Arbeitsschutzbestimmungen in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) branchen- und themenspezifisch konkretisiert werden.

Die TRBA 250 und TRBA 100 regeln die Maßnahmen zum Schutz Beschäftigter vor Infektionen im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege sowie in Laboratorien (4, 5). Die festzulegenden Maßnahmen sind abhängig vom Infektionspotenzial des Erregers, dessen Übertragbarkeit und der anstehenden Tätigkeit bzw. die sich daraus ergebenden Exposition.

Der ABAS hat auf Grundlage der vorhanden epidemiologischen Daten SARS-CoV-2 mit Beschluss 1/2020 vom 19.2.2020, aktualisiert am 1.10.2020, aus präventiver Sicht in die Risikogruppe 3 nach Biostoffverordnung eingestuft (6). Das Virus kann nach bisherigem Wissen durch die Inhalation von Aerosolen sowie durch den Kontakt mit Schleimhäuten (Nase, Mund, Augen) übertragen werden. Auf Basis dieses Wissens sind für durchzuführende Tätigkeiten die erforderlichen Schutzmaßnahmen aus o.g. TRBA ableitbar. Ergänzend enthält der ABAS-Beschluss 609 Maßnahmen, die sich analog auf den Umgang mit anderen luftübertragbaren Erregern der Risikogruppe 3, zu denen auch SARS-CoV-2 gehört, übertragen lassen (7).

Mit Beschluss 6/2020 vom 1.10.2020 hat der ABAS die Empfehlung zu "Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2" (8) verabschiedet, in der die wesentlichen Regelungen bzw. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2 zusammenfassend dargestellt sind. Dabei wird dem Infektionsrisiko bei offenen Arbeitsschritten mit virushaltigem Probenmaterial in angemessener Weise durch die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" sowie TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" Rechnung getragen.

Informationen zum allgemeinen Infektionsschutz vom RKI sind zu beachten.

Die Einhaltung der festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen minimiert das Infektions- und Ansteckungsrisiko für Beschäftigte und damit auch die Verbreitung der Erreger.

(1) www.who.int/csr/don/05-january-2020-pneumonia-of-unkown-cause-china/en/

(2) www.who.int/csr/don/12-january-2020-novel-coronavirus-china/en/

(3) www.rki.de

(4) TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege

(5) TRBA 100 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien

(6) Aufhebung des Beschlusses 1/2020 Begründung zur Einstufung des Virus SARS-CoV-2 in die Risikogruppe 3 und der Kennzeichnung mit "Z" und der englischen Version (PDF, 95 KB)

(7) Beschluss 609 Arbeitsschutz beim Auftreten einer nicht ausreichend impfpräventablen humanen Influenza

(8) Empfehlung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) zu "Arbeitsschutzmaßnahmen bei Probenahme und Diagnostik von SARS-CoV-2" (PDF, 173 KB)

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